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Investitionsprämiengesetz
Ab 1. September 2020 kann für Investitionen, die zwischen 1. August und 28. Februar 2021 getätigt werden, eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 % beantragt werden, ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen.
Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science gilt ein Prämiensatz in der Höhe von 14 %.
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Die Prämie ist steuerfrei und führt nicht zu einer Aufwandkürzung.
Die Abwicklung erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws). Die Richtlinie zur Beantragung der Investitionsprämie mit weiteren Details befindet sich noch in Ausarbeitung.